Partnerportal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BCT Deutschland GmbH

Stand: 01.03.2017

1.           Allgemeines

1.1         Die vorliegenden AGB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2         Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

1.3         Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4       Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung, Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.           Vertragsschluss, Vertragsinhalt

2.1         Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2         Ein Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

2.3         Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch schlüssiges Handeln (insb. vorbehaltlose Ausführung des Auftrags) erklärt werden.

2.4       Der Inhalt des jeweiligen Vertrages richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen und diesen AGB.

3.           Leistungen

3.1         Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten
3.1.1      Wir verkaufen Software und bieten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der verkauften Software an (insb. Beratung/Consulting). Die vorgenannten Leistungen werden im Folgenden als „Leistungen“ bezeichnet.

3.1.2      Die Festlegung der Art und des Umfanges der von uns zu erbringenden Leistungen bedarf stets einer Vereinbarung in Textform (Brief, Fax, E-Mail, etc.), insb. durch eine Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht explizit in Textform vereinbart sind, sind nicht von uns geschuldet.

3.1.3      Der Kunde hat uns rechtzeitig alle für eine ordnungsgemäße Ausführung der Vereinbarung nützliche und notwendige, Angaben und/oder Auskünfte verschaffen, sowie seine vollständige Mitwirkung sicherzustellen. Der Kunde ist für die Nutzung und Anwendung der Apparatur, der Software und der von uns zu erbringenden Dienstleistungen in seiner Organisation verantwortlich, sowie auch für die Kontroll- und Sicherungsverfahren und eine adäquate Systemverwaltung. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von uns bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen. Der Kunde testet die Software vor deren produktiven Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege/Wartung erhält. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf BCT davon ausgehen, dass alle Daten des Auftraggebers, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind.

3.1.4      Sollte sich bei der Erbringung einer Leistung herausstellen, dass diese tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Ändert der Kunde daraufhin den Auftrag nicht in dem erforderlichen Umfang bzw. schafft die Voraussetzungen, dass die Erbringung möglich wird, sind wir berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Kosten hat der Kunde zu ersetzen.

3.1.5      Wir übernehmen keine Rechtsberatung im Zusammenhang mit den Aufträgen und sind in keiner Weise für rechtliche Aspekte der Aufträge bzw. der Leistungen verantwortlich.

3.1.6      Für die Installation und Inbetriebnahme der Software ist alleine der Kunde verantwortlich. Sofern der Kunde unsere Unterstützung bei der Inbetriebnahme bzw. der Prüfung wünscht, ist dies einzeln zu beauftragen.

3.1.7      Die Pflege bzw. Wartung der verkauften Software ist zwingend bei uns zu beauftragen. Ohne eine solche entfällt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software.

3.2         Vergütung, Rechnungsstellung
3.2.1     Alle Preise verstehen sich in EUR ohne Umsatzsteuer.

3.2.2     Die jeweiligen Preise für den Kauf der Software und die Wartung sind gemäß der Regelung in § 3.2.6 fällig. Bei Dienstleistungen erhalten wir eine aufwandsbezogene Vergütung, die nach Zeitstunden auf der Basis unserer jeweils aktuellen Preisliste ermittelt wird.

3.2.3     Kommt der Kunde seinen in Ziffer 3.1 genannten Mitwirkungspflichten nicht nach oder entstehen Fehler oder Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder wünscht der Kunde nachträglich Änderungen oder Ergänzungen der Leistung, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand gemäß vorstehender Regelung und sonstige hierdurch verursachten Kosten nach Aufwand abzurechnen.

3.2.4     Bei Dienstleistungen steht es uns zu, einen angemessen Vorschuss nach Beauftragung und im Übrigen zum Ende eines jeden Monats unseren Aufwand in Rechnung zu stellen.

3.2.5     Flug- und Bahnreisen und Spesen werden zusätzlich nach Aufwand erstattet. Fahrtkosten mit dem PKW und die jeweiligen Reisezeiten werden in vollem Umfang nach unserer jeweils aktuellen Preisliste in  Rechnung gestellt.

3.2.6     Unsere Rechnungen sind ohne Abzug fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

3.2.7     Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

3.3        Leistungszeit, Verzögerungen
3.3.1    Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind unsererseits schriftlich als verbindlich zugesagt.

3.3.2    Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. (i) weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 3.1 nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt oder (ii) andere unvorhersehbare Umstände eintreten), an der Lieferung oder Leistung gehindert sind, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes.

3.3.3     Eine Nachfristsetzung des Kunden muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als 10 Werktagen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

3.4        Mängel, Gewährleistung, Haftung, Verjährung
3.4.1     Wir gewährleisten, dass die von uns erbrachte Leistung die vereinbarte Beschaffenheit hat, frei von Sachmängeln ist, die ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern und frei von Rechten Dritter ist. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Unwesentliche Abweichungen von der vereinbaren Beschaffenheit begründen keinen Mangel.
Bzgl. des Erwerbes von Software gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB mit den jeweiligen gesetzlichen Konsequenzen.

3.4.2     Wir haften nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Programmbestandteile Dritter, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung unsererseits.

3.4.3     Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b)    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
c)    nach den Bestimmungen zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz),
d)    für die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherung den Kunden gerade absichern sollte.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter für fahrlässiges Verhalten.

3.4.4     In den in Ziffer 3.4.3 genannten Fällen haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

3.4.5    In den in Ziffer 3.4.3 genannten Fällen haften wir der Höhe nach je Schadensfall bis maximal 100% der für die jeweilige Leistungsposition aus dem Angebot gezahlten Netto-Vergütung und für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres bis maximal 25% aller innerhalb des betreffenden Jahres gezahlten Netto-Vergütungen.

3.4.6    Abweichend von den vorstehenden Regelungen haften wir in den Fällen, in denen unsere Haftpflichtversicherung erklärt, einen entstandenen Schaden zu regulieren, bis zur Höhe des von der Haftpflichtversicherung regulierten Betrages (bis zu EUR 5 Mio. je Schadensfall für Personen, Sach- und Vermögensschäden, höchstens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr).

3.4.7    Außer in den vorstehend genannten Fällen haften wir nicht, d.h. dass alle sonstigen Ansprüche und Rechte des Kunden (z.B. Rücktritt, Minderung, Vertragsanpassung, Aufwendungsersatz etc.), sofern und soweit dies nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt, ausgeschlossen sind.

3.4.8     Alle Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres ab Erbringung bzw. Lieferung der jeweiligen Leistung.

3.5         Urheberrechte, Nutzungsrechte
Alle Urheberrechte an den Leistungen stehen uns bzw. unseren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung das Ergebnis der Leistung bzw. die gekaufte Software zu eigenen Zwecken im Rahmen der jeweils vereinbarten Bedingungen zu nutzen. Ohne unsere Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, unsere Leistungen bzw. deren Ergebnis Dritten zur Verfügung zu stellen oder diese in einer anderen Art und Weise als der vertraglich vorgesehenen zu verwenden.

3.6         Eigentums- und Rechtsvorbehalt 
3.6.1      Alle dem Kunden gelieferten Sachen bleiben in unserem Eigentum, bis alle Beträge, die der Kunde in Bezug auf die gemäß der Vereinbarung gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen schuldet, beglichen sind.

3.6.2    Rechte werden dem Kunden jeweils unter der Bedingung eingeräumt oder gegebenenfalls übertragen, dass der Kunde die dafür vereinbarten Zahlungen rechtzeitig und vollständig vornimmt.

3.7         Personal 
Während der Dauer der jeweiligen Vereinbarung und bis zu zwei Jahre nach deren Beendigung ist es dem Kunden nicht gestattet, Mitarbeiter von uns in Dienst zu nehmen oder andersartig bezahlte Arbeiten anzubieten, weder direkt noch indirekt, einschließlich Holdinggesellschaften und damit verbundene Unternehmen, außer wenn dazu von uns im Vorhinein die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung erteilt wurde.

3.8         Geheimhaltung
3.8.1      Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen bzgl. der Software und uns, die ihm aufgrund des jeweiligen Vertrages bekannt werden, Dritten gegenüber – auch über die Dauer des Vertrages hinaus – vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Verpflichtung gilt für die Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus bis zum Offenkundigwerden der Informationen.

3.8.2      Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die dem Kunden nachweislich bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen des jeweiligen Vertrages bekannt waren oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.

3.8.3    Der Kunde wird in geeigneter Form dafür sorgen, dass die von ihm bei der Durchführung des Vertrages zulässigerweise hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde seine diesbezüglichen Maßnahmen schriftlich nachzuweisen.

4.           Laufende Leistungen

Ergänzend zu den in Ziffer 3. genannten Regelungen gelten die folgenden Regelungen bei Dauerschuldverhältnissen (insb. bzgl. der Wartung von Software, im Folgenden als „Laufende Leistungen“ bezeichnet; bei Widersprüchen haben die Regelungen in Ziffer 4. Vorrang):

4.1           Leistungsumfang
4.1.1      Der Umfang der von uns zu erbringenden Laufenden Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

4.1.2      Wir sind berechtigt auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

4.1.3    Darüber hinausgehende Änderungen unserer Laufenden Leistungen in angemessenem Rahmen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden behalten wir uns ausdrücklich vor. Solche Änderungen werden wir dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus mitteilen. Will der Kunde den jeweiligen Vertrag nicht zu den geänderten Konditionen fortführen, ist er zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden hieraus ausgeschlossen.

4.2         Allgemeine Pflichten
4.2.1      Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten fortwährend zu prüfen und uns etwaige Störungen, Fehler etc. unverzüglich mitzuteilen.

4.2.2      Entsteht uns durch eine Pflichtverletzung des Kunden ein Schaden oder werden wir von einem Dritten für eine solche in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, uns vollumfänglich freizustellen.

4.3         Vergütung, Zahlungsverzug
4.3.1      Wir haben das Recht, die vertraglich vereinbarte Vergütung durch schriftliche Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres zu ändern. Soweit eine Erhöhung der Vergütung um mehr als 10% des vorausgehenden 12-Monatszeitraumes erfolgt, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündigen. In diesem Fall gelten bis zum Vertragsende durch Kündigung die alten Vergütungssätze.

4.3.2      Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu entrichten.

4.3.3      Ist der Kunde mit der Zahlung der Vergütung ganz oder mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, so können wir nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung den Dienst für den Kunden sperren. Nach weiterer erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

4.3.4      Im Falle des Zahlungsverzugs fallen von dem Zeitpunkt des Verzugs an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Verzug wird dadurch nicht ausgeschlossen.

4.3.5      Im Falle einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder eines Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

4.4         Höhere Gewalt
Leistungsstörungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsleitungen, nicht vermeidbarem Virenbefall von Servern sowie sonstige Störungen, die von uns nicht zu vertreten sind, entbinden uns für ihre Dauer sowie einer zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlichen angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

4.5         Vertragslaufzeit und Beendigung
4.5.1      Der jeweilige Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

4.5.2      Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet.

5.           Schlussbestimmungen

5.1         Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

5.2         Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

5.3         Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insb. des UN-Kaufrechts.

5.4         Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

 

AGB hier downloaden

Dots